Petition seelische Heilung im Gesundheitssystem- Europamodell


Petition Vorgeschichte, Antrag, Ablehnung, Folgen und Klage vor Bundesverfassungsgericht



Petition Seelische Heilung im Gesundheitssystem- Europamodell

Thüringer Landtag online Petitionsplattform. Hier wurde die Petition eingereicht.

Am 18. Mai 2016 reichte ich, Volker Schmidt, im Thüringer Landtag die Petition „Seelische Heilung im Gesundheitssystem- Europamodell“ ein. Ziel meiner Bitte war es, in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Thüringen verschiedene Konzepte meines Europamodells in Kindergärten, Schulen, Behörden, Gefängnissen zu erproben.

Zusätzlich bat ich um Unterstützung des Thüringer Gesundheitsministeriums für die geplanten klinischen Studien zum Nachweis der Wirksamkeit von Heilung durch Selbstheilung bei so genannten chronischen und unheilbaren Krankheiten wie Krebs oder ALS. Nach erfolgreicher Erprobung würden die Selbstheilungsmethoden über den Leistungskatalog der Krankenkassen allen Versicherten zugänglich sein.

Petition öffnen: Seelische Heilung im Gesundheitssystem- Europamodell | Petitionsplattform Thueringer Landtag 18.05.2016

Petitionsausschuss Thüringer Landtag | Antwort Petition

Am 17. Januar 2017 erhielt ich die Antwort vom Petitionsausschuss des Thüringer Landtages.
Ergebnis: Ablehnung (als unbegründet abgewiesen)
Petition Seelische Heilung im Gesundheitssystem- Europamodell | Antwort

Zusammenfassend kann man die Antwort unter das Motto stellen: „Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.“

Der Freistaat Thüringen hat keinerlei Interesse an der Erprobung der innovativen und kostengünstigen Konzepte. Mit Hilfe der Konzepte werden viele gesellschaftliche Probleme gelöst, gesellschaftliche Ausgaben gesenkt, das Gesundheitssystem ganzheitlich, soziale Systeme und die EU zukunftssicher.

An diesem hohen Nutzen hat das Bundesland Thüringen kein Interesse. Statt erwachsen und finanziell unabhängig zu werden, zieht es der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) offenbar vor, in der Nehmerrolle zu bleiben und Gelder einzuwerben (Solizuschlag, Länderfinanzausgleich, EU).
Gelder einwerben ist für Thüringen dringend erforderlich, finden die Reformen des Europamodells nicht statt. Die Bevölkerung schrumpft, Menschen werden immer älter und durch fehlende Anpassungen werden die Ausgaben Thüringens stetig steigen.

In 2017 hat Rot-Rot-Grün sogar eine eminent wichtige Gebietsreform gegen die Wand gefahren. In Thüringer Regierungskreisen geben sich Frau Dr. Entwicklungsverweigerung und Herr Prof. Unvermögen offenbar die Türklinken gegenseitig in die Hand.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Weil die Reformen des Europamodells zu wichtig sind für Gesundheit und Zusammenhalt in der Gesellschaft sowie die Stabilität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, klage ich in 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen aktuelle Gesetzgebung.
Vorarbeiten zur Verfassungsklage habe ich in 2017 mit meiner Klagebegründung am Sozialgericht Gotha geleistet.
Weiter: Sozialgericht Gotha 2017 | Klagebegründung

 


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